Wohnen im Alter

Viele junge Menschen denken beim Immobilienkauf nicht an die Herausforderungen, die im Alter auf sie zukommen können. Das ist auch in Ordnung, denn es gibt heute viele Möglichkeiten wie mit einer Immobilie im Alter verfahren werden kann.

Ältere Menschen haben bezüglich des Wohnraums natürlich andere Bedürfnisse als die jüngere Generation. Diese reichen von einem Fahrstuhl, über eine geeignete Innenausstattung bis hin zu rollstuhlgerechten Zugängen.

Oftmals sind diese Dinge bei einer Immobilie nicht gegeben. Die Wohnung liegt beispielsweise im dritten Stock und es gibt keinen Fahrstuhl. Oder es ist keine Barrierefreiheit gegeben. Hier müssen die Immobilienbesitzer eine Entscheidung treffen. Ist z.B. ein Umzug notwendig oder kann das Haus entsprechend umgebaut werden? Ist die Untervermietung eine Option oder soll doch besser verkauft werden?

Möglichkeiten zum Wohnen im Alter

Altersgerechter Umbau

Das Sprichwort „Einen alten Baum verpflanzt man nicht!“ ist im Volksmund sehr bekannt. Es passt auch ganz gut in Bezug auf das Umziehen im Alter. Denn die Menschen haben sich an die Umgebung und die Nachbarschaft gewöhnt. Sie kennen sich gut aus und fühlen sich in ihren eigenen vier Wänden sehr wohl. Wenn es die Immobilie erlaubt, ist ein altersgerechter Umbau hier genau die richtige Lösung.

Zu den Umbauten können z.B. die Installation eines Treppenliftes oder Rollstuhlrampen am Hauseingang gehören. Meistens muss ein barrierefreies Bad neu eingeplant werden. D.h. es wird ein ebenerdiger Duschzugang, ein barrierefreies WC oder ein unterfahrbarer Waschtisch gebraucht. Generell ist dazu noch ein Hausnotruf-System zu empfehlen.

Nießbrauchrecht

Wer eine Immobilie besitzt ist damit auch immer beschäftigt. Zahlungen sind zu leisten, anfallende Reparaturen müssen gemacht werden und irgendwie gibt es immer etwas zu tun. Wenn sich ältere Menschen um all das nicht mehr kümmern, aber in den eigenen vier Wänden bleiben möchten, haben sie zwei Möglichkeiten.

  1. Sie übertragen die Immobilie auf ihre Kinder und vereinbaren ein lebenslanges Wohnrecht.
  2. Sie verkaufen die Immobilie und vereinbaren eine Leibrente (bis ans Lebensende mietfrei wohnen mit Erhalt einer monatlichen Rente).

Verkauf der Immobilie

Wenn alle anderen Möglichkeiten, wie z.B. Umbau, Wohngemeinschaft oder Nießbrauchrecht, nicht in Frage kommen, ist der Verkauf der Immobilie oft eine gute Lösung. Hier stehen wir Ihnen als kompetentes Makler-Team im Raum Aalen gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie bei allen Prozessen, beraten Sie umfassend und vermarkten Ihre Immobilie entsprechend. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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