Erbschaftsimmobilie

Mit einer Erbschafts-Immobilie kommen viele Herausforderungen auf die Erben zu. Für diese ist es nicht immer einfach den Überblick über alle Details und Sachverhalte, die mit der geerbten Immobilie einhergehen, zu bekommen. Sind beispielsweise Schulden oder Hypotheken vorhanden? Wie funktioniert die Änderung im Grundbuch? Soll die Immobilie verkauft werden?

Wir als Immobilien-Maklerinnen beraten Sie sehr gerne in Bezug auf Ihre Erbschafts-Immobilie und unterstützen Sie bei einem eventuellen Verkauf.

Was soll mit der Immobilie passieren?

Immobilienerben müssen zunächst entscheiden, ob sie die Immobilie selbst bewohnen, diese vermieten oder verkaufen wollen. Fällt die Entscheidung auf die Eigennutzung oder Vermietung müssen im Grundbuchamt die Änderung der Angaben vorgenommen werden. Hier gilt eine Frist von 2 Jahren, um die Änderung kostenfrei vorzunehmen.

Oftmals liegt bei einer geerbten Immobilie kein aktuelles Wertegutachten vor. Dieses ist zum einen für einen eventuellen Verkauf der Immobilie interessant. Andererseits kann ein aktuelles Gutachten auch bei der Entscheidung, ob verkauft werden soll oder nicht, helfen.

Wir ermitteln den Wert Ihrer geerbten Immobilie und geben eine Einschätzung ab, welcher Verkaufspreis momentan realistisch ist. Egal für welche Option Sie sich entscheiden, wir sind für Sie da! Durch unsere jahrelange Erfahrung beraten wir Sie kompetent und umfassend zum Thema Erbschaftsimmobilie. Kontaktieren Sie uns dazu gerne!

Sie haben eine Immobilie geerbt?

Wir unterstützen Sie bei der Ermitltung des Wertes und beim Verkauf!

Verkauf Erbschaftsimmobilie

Sollten Sie sich für den Verkauf der geerbten Immobilie entscheiden, unterstützen wir Sie gerne mit unserem Komplett-Service-Paket.

Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben, Behördengänge und betreuen die Kaufinteressenten. Wir wollen Ihnen den Verkauf der Immobilie so leicht wie möglich machen!